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Ratgeber · Heim­versorgung

Entlassung aus dem Krankenhaus ins Pflegeheim: so kommt die Medikation lückenlos an

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Medikation oft eine andere als vorher. Hier lesen Sie, welche Unterlagen die Klinik mitgibt, wie der neue Plan mit dem alten abgeglichen wird und wer im Pflegeheim und zu Hause welche Aufgabe hat.

Michael Gäbe, ApothekerVon Michael Gäbe, Apotheker · Veröffentlicht: · Lesezeit: 10 Min.

Eine Pflegekraft in grüner Dienstkleidung geht untergehakt mit einem älteren Mann in Winterjacke einen verschneiten Parkweg entlang.

Damit die Medikation nach einer Krankenhausentlassung lückenlos weiterläuft, braucht es drei Dinge: den Entlassbrief mit der Medikation bei Entlassung, ein Entlassrezept oder eine Mitgabe für die ersten Tage und einen Abgleich mit dem bisherigen Medikationsplan, bevor der nächste Blister oder die nächste Dosette gefüllt wird. Über die weitere Therapie entscheidet danach der Hausarzt. Wie das im Pflegeheim und bei Patienten zu Hause abläuft, beschreibe ich hier aus der Heimversorgung der Knut Apotheke in Dresden.

Am späten Nachmittag kommt ein Bewohner aus dem Krankenhaus zurück. In seiner Tasche liegen ein Entlassbrief, ein Rezept und zwei angebrochene Packungen, die ihm die Station mitgegeben hat. Im Schrank auf dem Wohnbereich wartet noch der Blister der laufenden Woche, gefüllt nach dem Plan von vor dem Krankenhaus. Die Pflegefachkraft im Spätdienst hat jetzt zwei Pläne vor sich, die nicht zusammenpassen. Welcher gilt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlassbrief nennt die Medikation bei Aufnahme und bei Entlassung und erklärt Änderungen.
  • Einen Medikationsplan bekommt, wer bei der Entlassung drei oder mehr verordnete Arzneimittel hat.
  • Das Entlassrezept überbrückt bis zum Hausarzt: kleinste Packung, einzulösen innerhalb von drei Tagen, Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt.
  • Vor dem nächsten Blister wird die Entlassmedikation mit dem alten Plan abgeglichen.
  • Über die weitere Therapie entscheidet der Hausarzt.
  • Im Pflegeheim meldet die Pflege die Rückkehr sofort der Apotheke des Bewohners. Zu Hause lösen Patient oder Angehörige das Rezept in der Apotheke ihrer Wahl ein.

Was gibt das Krankenhaus bei der Entlassung mit?

Einen Entlassbrief, bei mindestens drei verordneten Arzneimitteln einen Medikationsplan und, wenn nötig, ein Entlassrezept. Grundlage ist das Entlassmanagement, auf das jeder gesetzlich Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch hat.

Wie das Entlassmanagement im Einzelnen abläuft, regelt der Rahmenvertrag Entlassmanagement zwischen Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen. Das Krankenhaus erfasst früh, was der Patient nach der Entlassung braucht, und stellt einen Entlassplan auf. Dafür braucht es die Einwilligung des Patienten oder seines rechtlichen Betreuers. Lebt der Patient in einem Pflegeheim, informiert das Krankenhaus das Heim über den Entlasstermin. Für Rückfragen von Ärzten und Pflegeeinrichtungen nennt die Klinik eine Rufnummer, die auch am Wochenende zu festen Zeiten besetzt ist.

Für die Pflege beschreibt der Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege die Schritte: Einschätzung des Bedarfs, Planung, Beratung von Patient und Angehörigen, Abstimmung des Termins mit der weiterversorgenden Einrichtung und eine Übergabe.

Was steht zur Medikation im Entlassbrief?

Der Entlassbrief nennt jedes Arzneimittel mit Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Dosierung, und zwar bei Aufnahme und bei Entlassung. Änderungen muss die Klinik erläutern. So steht es im Rahmenvertrag Entlassmanagement, und auch die Arzneimittel-Richtlinie verlangt, dass die Klinik Änderungen an der bisherigen Medikation darstellt und begründet.

Dazu kommen bekannte Unverträglichkeiten, Hinweise zur Therapiedauer und die Angabe, was mitgegeben wurde. Im Brief stehen der Name des behandelnden Klinikarztes und eine Telefonnummer für Rückfragen.

Den Brief erhält der Patient oder sein Betreuer bei der Entlassung. An das Pflegeheim und an den Hausarzt geht er mit Einwilligung. Ist der endgültige Brief noch nicht fertig, gibt die Klinik mindestens einen vorläufigen mit, der alle Verordnungen nennt.

Der Medikationsplan ist die Übersicht, der Brief erklärt die Änderungen. Für den Abgleich brauchen Sie beides.

Was gilt für das Entlassrezept?

Das Entlassrezept überbrückt die Zeit, bis der Hausarzt die weitere Verordnung übernimmt. Es gelten drei Besonderheiten.

Kleine Menge. Bei Fertigarzneimitteln darf die Klinik eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnen, meist N1. Größere Mengen gibt die Apotheke nicht ab.

Kurze Gültigkeit. Ein Entlassrezept muss innerhalb von drei Tagen eingelöst werden, der Tag der Ausstellung zählt mit, Sonn- und Feiertage zählen nicht (Arzneimittel-Richtlinie und Arzneimittelversorgungsvertrag). Die sonst übliche Gültigkeit eines E-Rezepts gilt hier nicht.

Facharzt. Verordnen dürfen im Entlassmanagement Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung.

Auch Krankenhausärzte verordnen grundsätzlich als E-Rezept; ein Papierrezept ist erlaubt, wenn das elektronische Rezept im Einzelfall technisch nicht möglich ist (Sozialgesetzbuch, KBV zum Entlassmanagement). Betäubungsmittel werden derzeit noch auf Papier verordnet.

Wo das Rezept eingelöst wird, entscheidet der Patient. Er wählt die Apotheke frei.

Wie wird die Zeit bis zum Hausarzt überbrückt?

Mit dem Entlassrezept oder, wenn auf die Entlassung unmittelbar ein Wochenende oder ein Feiertag folgt, mit Arzneimitteln, die das Krankenhaus mitgibt. Beides erlaubt das Apothekengesetz beziehungsweise die Arzneimittel-Richtlinie.

Danach übernimmt der Hausarzt: Er bekommt den Brief, entscheidet über die weitere Therapie und stellt die Folgerezepte aus. Wer am Nachmittag vor einem Feiertag entlassen wird, klärt vor der Abfahrt aus der Klinik, ob die Mitgabe bis zur nächsten Sprechstunde reicht. Wie Sie dabei vorgehen, wenn doch etwas fehlt, beschreibt der Ratgeber Medikamente nachts und am Wochenende.

Wie Sie danach die Reichweite der neuen Arzneimittel ausrechnen, damit das Folgerezept rechtzeitig kommt, erklärt der Ratgeber Folgerezepte rechtzeitig anfordern.

Wie gleicht man die Entlassmedikation mit dem alten Plan ab?

Indem man jede Zeile des Entlassplans mit dem bisherigen Medikationsplan vergleicht und jede Abweichung einer von vier Gruppen zuordnet. Dieser Schritt heißt Medikationsabgleich.

Merksatz zum Abgleich: Für jedes Arzneimittel vier Fragen. Ist es neu? Ist es abgesetzt? Hat sich Dosis oder Einnahmezeit geändert? Ist es nur ausgetauscht, also derselbe Wirkstoff unter anderem Namen? Was sich keiner Gruppe zuordnen lässt, klärt der Arzt.

Neu angesetzt. Ein Arzneimittel, das es vorher nicht gab. Steht im Brief eine Therapiedauer, etwa bei einem Antibiotikum oder bei Spritzen zur Vorbeugung von Thrombosen, gehört das Enddatum in den Plan.

Abgesetzt. Ein Arzneimittel, das im Entlassplan fehlt. Hier ist die wichtigste Frage, ob es bewusst abgesetzt oder nur vergessen wurde. Der Brief soll die Begründung nennen. Fehlt sie, fragt man nach.

Geändert. Andere Stärke, andere Dosis, andere Einnahmezeit. Diese Änderungen gehen beim Umfüllen in Blister oder Dosette am leichtesten verloren.

Ausgetauscht. Krankenhäuser arbeiten mit einer eigenen Arzneimittelliste. Deshalb steht im Entlassplan oft ein anderer Handelsname oder ein verwandter Wirkstoff aus derselben Gruppe. Aus unserer Heimversorgung kennen wir die Folge: Nach Krankenhausentlassungen steht derselbe Wirkstoff manchmal zweimal im Plan, einmal unter dem alten und einmal unter dem neuen Namen. Das klären wir mit dem Arzt, bevor es in den Blister geht.

Vergessen Sie beim Abgleich nicht, was außerhalb des Blisters liegt: Insulin, Tropfen, Sprays, Pflaster und die Bedarfsmedikation. Wie eine strukturierte Prüfung der gesamten Medikation abläuft, beschreibt der Ratgeber Medikationsanalyse in der Apotheke.

Wie läuft die Rückkehr ins Pflegeheim ab?

Im Pflegeheim ist der wichtigste Schritt die sofortige Meldung an die Apotheke, die den Bewohner versorgt. Erst dann können Blister, Plan und Folgerezepte angepasst werden.

So sieht der Ablauf aus, wenn alle Beteiligten ihn kennen:

  1. Vor der Entlassung: Das Krankenhaus informiert das Heim über den Termin. Wenn möglich, fragt das Heim schon jetzt nach dem vorläufigen Entlassbrief.
  2. Bei der Ankunft: Die Pflegefachkraft nimmt Brief, Plan, Rezept und mitgegebene Arzneimittel entgegen. Den Blister mit dem alten Plan legt sie zur Seite, bis die Änderungen geklärt sind. Bis der Hausarzt entschieden hat, klärt sie sofort mit ihm, außerhalb der Sprechzeiten mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, welche Arzneimittel der Bewohner bis dahin bekommt. Keine Gabe entfällt ohne ärztliche Klärung.
  3. Gleich nach der Ankunft: Das Heim meldet die Rückkehr und schickt die Unterlagen mit Einverständnis des Bewohners an die versorgende Apotheke und an den Hausarzt.
  4. Abgleich: Die Apotheke gleicht die Entlassmedikation mit dem bisherigen Plan ab und prüft die Änderungen auf Plausibilität. Was unklar ist, klärt sie mit dem Arzt.
  5. Entscheidung: Der Hausarzt entscheidet über die weitere Therapie und stellt die nötigen Rezepte aus.
  6. Umstellung: Die Apotheke passt Medikationsplan, Blister und Reichweiten an. Bis der neue Blister da ist, gibt die Pflege nach dem bestätigten Plan aus den Packungen, die die Apotheke dafür liefert.

Lässt die Apotheke die Medikamente verblistern, gilt: Kein Blister nach altem Plan, solange eine Änderung offen ist. Wie Blister und Medikationsplan im Heim zusammenspielen, beschreibt die Seite Verblisterung für Pflegeheime.

Das Entlassrezept löst die Pflege in der Apotheke ein, die den Bewohner versorgt, sofern er sich für sie entschieden hat. Für Rezepte aus der Arztpraxis gibt es im Pflegeheim seit Juli 2026, vorerst bis Ende 2028, einen direkten Weg per KIM zur Apotheke, die das Heim nach Heimversorgungsvertrag versorgt, für die Bewohner, die sich von ihr versorgen lassen. Für Entlassrezepte aus dem Krankenhaus ist dieser Weg nicht ausdrücklich vorgesehen; hier bleiben Ausdruck, Gesundheitskarte oder App. Mehr dazu im Ratgeber E-Rezept einlösen: alle Wege erklärt.

Was gilt bei Patienten zu Hause?

Zu Hause liegen die Unterlagen beim Patienten und seinen Angehörigen. Sie lösen das Entlassrezept in der Apotheke ihrer Wahl ein und bringen Brief und Plan zum Hausarzt.

  • Rezept sofort einlösen. Wegen der kurzen Gültigkeit möglichst auf dem Heimweg oder durch einen Angehörigen.
  • Termin beim Hausarzt vereinbaren und den Entlassbrief mitnehmen, damit er über die weitere Therapie entscheiden kann.
  • Alte Packungen aussortieren. Arzneimittel, die abgesetzt wurden, kommen aus dem Schrank, damit sie nicht aus Gewohnheit weiter genommen werden. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie Sie sie entsorgen.
  • Dosette erst nach dem Abgleich füllen. Wer bisher eine Wochendosette gefüllt hat, vergleicht vorher Zeile für Zeile.
  • Den Pflegedienst informieren, wenn er die Medikamente stellt oder bei der Einnahme hilft, auf Wunsch des Patienten.

Welche Apotheke den Patienten versorgt, entscheidet allein der Patient, auch wenn ein ambulanter Pflegedienst ihn betreut. Hat sich die Medikation stark geändert, ist eine Medikationsanalyse in der Apotheke ein guter nächster Schritt. Sie können sie direkt mit der Apotheke vereinbaren.

Wer hat welche Aufgabe?

Die Klinik dokumentiert und überbrückt, der Hausarzt entscheidet, die Pflege meldet, die Apotheke gleicht ab und beliefert.

BeteiligterIm PflegeheimZu Hause
Krankenhausinformiert das Heim über den Termin, gibt Entlassbrief, Medikationsplan und bei Bedarf Entlassrezept oder Mitgabegibt Entlassbrief, Medikationsplan und bei Bedarf Entlassrezept oder Mitgabe
Hausarztentscheidet über die weitere Therapie und stellt Folgerezepte ausentscheidet über die weitere Therapie und stellt Folgerezepte aus
Pflegemeldet die Rückkehr sofort an Apotheke und Hausarzt, legt den alten Blister zur Seiteauf Wunsch des Patienten: informiert die gewählte Apotheke und hilft beim Abgleich
Patient oder Angehörigewilligen in die Weitergabe des Entlassbriefs einlösen das Entlassrezept ein, bringen Brief und Plan zum Hausarzt
Apothekegleicht ab, klärt Unklarheiten mit dem Arzt, passt Plan, Blister und Reichweiten anbeliefert, beantwortet Fragen und bietet eine Medikationsanalyse an

Fazit: Was ist der nächste Schritt?

Die Medikation kommt lückenlos an, wenn drei Dinge zusammenkommen: ein vollständiger Entlassbrief, eine Überbrückung für die ersten Tage und ein Abgleich mit dem alten Plan, bevor der nächste Blister gefüllt wird. Die Entscheidung über die weitere Therapie trifft der Hausarzt.

Legen Sie im Pflegeheim fest, wer bei einer Rückkehr aus dem Krankenhaus die Apotheke informiert und wo der alte Blister bis zur Klärung liegt. Wenn Sie als Pflegeheim in Dresden wissen möchten, wie die Knut Apotheke Entlassungen in der Heimversorgung begleitet, erreichen Sie uns unter 0351 3120610 oder per E-Mail an heimversorgung@knut-apotheke-dresden.de. Patienten und Angehörige sprechen uns gern in der Apotheke in der Borsbergstraße 24 an, auch mit dem Entlassbrief in der Hand.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Ändern Sie keine Medikation eigenmächtig.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Entlassrezept gültig?

Es muss innerhalb von drei Tagen eingelöst werden. Der Tag der Ausstellung zählt mit, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Die übliche Gültigkeit eines E-Rezepts von 28 Tagen gilt für Entlassrezepte nicht. Lösen Sie es deshalb möglichst gleich nach der Entlassung ein.

Wie viel darf die Klinik auf dem Entlassrezept verordnen?

Bei Fertigarzneimitteln eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen, meist N1. Das Entlassrezept soll die Zeit bis zum Hausarzt überbrücken, nicht die Dauerversorgung ersetzen. Das Folgerezept stellt dann der Hausarzt oder Facharzt aus.

Gibt das Krankenhaus Medikamente mit nach Hause oder ins Heim?

Wenn auf die Entlassung unmittelbar ein Wochenende oder ein Feiertag folgt, darf die Klinik Arzneimittel zur Überbrückung mitgeben. Sonst gibt es das Entlassrezept, das in einer öffentlichen Apotheke eingelöst wird.

Bekommt das Pflegeheim den Entlassbrief automatisch?

Der Patient oder sein Betreuer erhält den Entlassbrief bei der Entlassung. An das Pflegeheim und an den Hausarzt geht er, wenn der Patient oder sein rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter eingewilligt hat. Ist der endgültige Brief noch nicht fertig, gibt die Klinik mindestens einen vorläufigen Brief mit.

Wer entscheidet, ob ein im Krankenhaus abgesetztes Medikament wieder genommen wird?

Der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt. Er bekommt den Entlassbrief mit den Änderungen und ihrer Begründung und entscheidet über die weitere Therapie. Ändern Sie nichts eigenmächtig.

Was passiert mit dem Blister, wenn sich die Medikation im Krankenhaus geändert hat?

Der Blister mit dem alten Plan wird nicht weiter verwendet, solange die Änderungen nicht geklärt sind. Bis der Hausarzt entschieden hat, klärt die Pflege sofort mit ihm, außerhalb der Sprechzeiten mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, welche Arzneimittel der Patient bis dahin bekommt; keine Gabe entfällt ohne ärztliche Klärung. Die Apotheke, die den Patienten versorgt, gleicht die Entlassmedikation mit dem bisherigen Plan ab und stellt den nächsten Blister um, wenn der Arzt den neuen Plan bestätigt hat.

Kann ich das Entlassrezept in jeder Apotheke einlösen?

Ja. Sie wählen die Apotheke frei. Im Pflegeheim ist das die Apotheke, die den Bewohner versorgt, wenn er sich für sie entschieden hat. Ein Entlassrezept für Betäubungsmittel wird derzeit noch auf Papier ausgestellt.

Wen rufe ich an, wenn im Entlassbrief etwas unklar ist?

Für Rückfragen der weiterbehandelnden Ärzte und Pflegeeinrichtungen muss die Klinik eine Rufnummer angeben, die auch am Wochenende zu festen Zeiten besetzt ist. Im Entlassbrief stehen der Name des behandelnden Klinikarztes und eine Telefonnummer für Rückfragen. Als Patient oder Angehöriger fragen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Apotheke.

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