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Für Pflegeheime

Heimversorgende Apotheke wechseln: so läuft es

Ihr Haus wechselt die Apotheke, die es versorgt? Hier steht der Ablauf in sieben Schritten, von der Entscheidung bis zum Übergang der Medikationspläne, und wer dabei welche Aufgabe hat.

Kurz beantwortet

Was braucht ein Wechsel der heimversorgenden Apotheke?

Der Wechsel braucht einen neuen Heimversorgungsvertrag mit Genehmigung der Landesdirektion Sachsen, die Zustimmung jedes Bewohners und einen geplanten Übergang der Medikationspläne. Der bisherige Vertrag endet nach seinen eigenen Regeln oder gilt abgegrenzt weiter für die Bewohner, die bei der bisherigen Apotheke bleiben.

Diese Seite beschreibt den Ablauf. Vertragsfragen Ihres Hauses klärt Ihre Rechtsberatung.

Wie läuft der Wechsel der heimversorgenden Apotheke ab?

Der Wechsel besteht aus sieben Schritten:

  1. Entscheidung: Leitung und Träger beschließen den Wechsel und legen einen Stichtag fest.
  2. Neuer Heimversorgungsvertrag: Ihr Haus und die neue Apotheke schließen den Vertrag. Wirksam wird er mit der Genehmigung der Landesdirektion Sachsen.
  3. Bisheriger Vertrag: Ihr Haus beendet den bisherigen Vertrag nach dessen Regeln oder grenzt ihn ab, wenn Bewohner bei der bisherigen Apotheke bleiben.
  4. Bewohner: Das Haus informiert Bewohner und Angehörige. Jeder Bewohner entscheidet selbst, ob die neue Apotheke ihn versorgt.
  5. Praxen: Haus und neue Apotheke informieren die Praxen der Bewohner, die versorgt werden.
  6. Medikationspläne: Die neue Apotheke übernimmt den aktuellen Plan jedes Bewohners und prüft ihn.
  7. Übergang: Die erste Lieferung kommt, und die erste Gabe aus dem neuen Blister wird begleitet. Die Versorgung läuft ohne Lücke.

Die folgenden Abschnitte erklären jeden Schritt.

Wer entscheidet im Haus, und was klären Sie vorab?

Den Wechsel entscheiden Leitung und Träger Ihres Hauses. Klären Sie vorab, was Sie vom Wechsel erwarten: Welche Abläufe sollen sich ändern, was funktioniert heute und soll bleiben? Der Fragenkatalog für Apothekenpartner gibt dafür zehn Themen vor, von der Prüfung bis zum Ausstieg. Die Umstellungs-Checkliste zeigt mit dem Schritte-Zähler, wie viel Arbeitszeit die Medikation heute im Haus bindet.

Was braucht der neue Heim­versorgungsvertrag?

Der Heimversorgungsvertrag ist die Grundlage dafür, dass die Apotheke Ihr Haus mit den Medikamenten der Bewohner versorgt. Ihr Haus und die Apotheke schließen ihn miteinander. Wirksam wird er mit der Genehmigung der Landesdirektion Sachsen. Er ändert nichts daran, dass jeder Bewohner selbst entscheidet, ob die Apotheke ihn versorgt. Planen Sie den Wechsel so, dass die bisherige Versorgung bis zum Start der neuen weiterläuft.

Wie endet der bisherige Vertrag, und wie grenzen Sie ihn ab?

Der bisherige Vertrag endet nach den Regeln, die in ihm selbst stehen: Laufzeit, Kündigung und Form finden Sie dort. Legen Sie den Stichtag so, dass er zu diesen Regeln passt. Läuft der bisherige Vertrag noch oder bleiben einzelne Bewohner bei ihrer bisherigen Apotheke, grenzen Sie die Zuständigkeiten ab: Welche Bewohner und welche Leistungen gehören ab wann zu welchem Vertrag? Halten Sie das schriftlich fest.

Wie informieren Sie die Bewohner, und wer entscheidet?

Jeder Bewohner entscheidet selbst, ob die neue Apotheke ihn versorgt. Ist er dazu nicht selbst in der Lage, entscheidet sein rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter. Das Haus schickt Bewohnern und Angehörigen ein Informationsschreiben, beantwortet Fragen, auf Wunsch gemeinsam mit der Apotheke, und hält das Einverständnis jedes Bewohners schriftlich fest. Versorgt wird, wer einverstanden ist. Der Apotheke übergibt das Haus die Liste dieser Bewohner.

Wie erfahren die Praxen vom Wechsel?

Haus und Apotheke informieren die Praxen der Bewohner, die versorgt werden. Die Praxen erfahren, welche Blisterform sie erwartet, wie die Apotheke Rückfragen zur Medikation stellt und wie sie erreichbar ist. Für Folgerezepte klären Apotheke und Praxen den Weg, für die Bewohner, die einverstanden sind. Über jede Verordnung entscheidet der Arzt. Mehr zu den Rezepten steht unter Rezeptmanagement.

Wie kommen die Medikationspläne zur neuen Apotheke?

Das Haus gibt der Apotheke den aktuellen Medikationsplan jedes versorgten Bewohners. Die Apotheke prüft jeden Plan auf Plausibilität und klärt offene Rückfragen mit der Praxis. Für jeden Bewohner steht dann fest, welche Arzneimittel in den Blister kommen und welche in der Packung bleiben. Ihr Team sieht den Plan auf unserer digitalen Plattform, mit einem Bild von jeder Tablette. Legen Sie fest, bis wann die bisherigen Blister gegeben werden und ab wann die ersten Blister der neuen Apotheke gelten.

Wie bleibt die Versorgung ohne Lücke?

Die Lücke entsteht zwischen dem letzten bisherigen und dem ersten neuen Blister. Der feste Stichtag schließt sie. Zum Start gleicht Ihr Haus die erste Lieferung mit der Liste der versorgten Bewohner ab. Die erste Gabe aus dem neuen Blister begleiten Haus und Apotheke gemeinsam. Auffälligkeiten und Rückfragen aus dem Team sammeln Sie und besprechen sie mit der Apotheke. Ein Rückblick mit der Pflegedienstleitung rundet den Übergang ab.

Wer macht was beim Wechsel?

HausNeue ApothekeBewohnerPraxis
EntscheidungLeitung und Träger entscheiden und legen den Stichtag festErklärt den Ablauf und zeigt Blisterrolle und Blisterkarte––
VertragSchließt den Heimversorgungsvertrag, beendet den bisherigen nach dessen Regeln oder grenzt ihn abLiefert den Entwurf und holt die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen ein––
EinverständnisInformiert Bewohner und Angehörige und hält das Einverständnis festBeantwortet Fragen auf Wunsch gemeinsam mit dem HausEntscheidet selbst, ob die Apotheke ihn versorgt–
PraxenInformiert die Praxen der versorgten BewohnerInformiert die Praxen über Blisterform und Rückfragen–Entscheidet über jede Verordnung
MedikationspläneGibt der Apotheke den aktuellen PlanPrüft jeden Plan auf Plausibilität und fragt bei Unstimmigkeiten nach–Beantwortet Rückfragen
ÜbergangGleicht die erste Lieferung ab und begleitet die erste GabeLiefert und begleitet die erste Gabe––

Was übernimmt die Knut Apotheke beim Wechsel?

Wir erklären den Ablauf, liefern den Entwurf des Heimversorgungsvertrags und holen die Genehmigung ein. Wir prüfen die Medikationspläne der Bewohner, die sich für uns entscheiden, und fragen bei Unstimmigkeiten in den Praxen nach. Wir zeigen Ihrem Team Blisterrolle und Blisterkarte bei Ihnen vor Ort und beraten Ihre Pflegekräfte zu Anwendung, Lagerung und Haltbarkeit. Ihr Ansprechpartner ist Michael Gäbe, Apotheker und Inhaber der Knut Apotheke. Seit 2007 sind wir auf Pflege-Patienten spezialisiert, mehr dazu unter Heimversorgung.

Für welche Häuser ist der Wechsel zu uns möglich?

Für Pflegeheime in Dresden und in den Landkreisen Meißen, Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Wir beliefern auch Pflegeheime in Bautzen, Kamenz und Wittichenau. Das Liefergebiet im Überblick finden Sie unter Pflegeversorgung.

Wie geht es weiter?

Vor dem Wechsel lohnt der Blick auf die Einwände gegen Verblisterung und die Verblisterung für Pflegeheime. Welche Aufgaben im laufenden Betrieb bei Arzt, Apotheke und Pflege liegen, steht unter Heimversorgung.

Häufige Fragen

Dürfen Bewohner bei ihrer bisherigen Apotheke bleiben?

Jeder Bewohner entscheidet selbst, ob wir ihn versorgen. Ist er dazu nicht selbst in der Lage, entscheidet sein rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter. Wer sich nicht für uns entscheidet, bleibt bei seiner bisherigen Versorgung.

Wie lange dauert der Wechsel?

Den Termin bestimmen die Genehmigung der Landesdirektion Sachsen, die Zustimmung der Bewohner und der Stichtag, den Ihr Haus festlegt. Den Ablauf planen wir im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen.

Was klärt das Haus vor dem Wechsel mit dem bisherigen Vertrag?

Welche Laufzeit und welche Kündigungsregeln dort gelten, steht in diesem Vertrag. Lesen Sie sie, bevor Sie den Stichtag festlegen, und klären Sie offene Fragen mit Ihrer Rechtsberatung.

Wer informiert die Praxen über den Wechsel?

Das Haus und wir gemeinsam. Die Praxen der Bewohner, die wir versorgen, erfahren, welche Blisterform sie erwartet, wie wir Rückfragen zur Medikation stellen und wie wir erreichbar sind. Über jede Verordnung entscheidet der Arzt.

Wie bleibt die Versorgung ohne Lücke?

Legen Sie einen Stichtag fest: bis dahin gelten die bisherigen Blister, danach die ersten Blister der neuen Apotheke. Die erste Lieferung gleicht Ihr Haus mit der Liste der versorgten Bewohner ab, und die erste Gabe aus dem neuen Blister begleiten Haus und Apotheke gemeinsam.

Für welche Häuser ist der Wechsel zu uns möglich?

Für Pflegeheime in Dresden und in den Landkreisen Meißen, Bautzen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das Liefergebiet im Überblick finden Sie unter Pflegeversorgung.

Wer ist mein Ansprechpartner beim Wechsel?

Ihr Ansprechpartner ist Michael Gäbe, Apotheker und Inhaber der Knut Apotheke, gemeinsam mit dem Team der Heimversorgung.

Michael Gäbe, Apotheker

Michael Gäbe, Apotheker und Inhaber

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Wir gehen den Ablauf im Erstgespräch mit Ihnen durch, auch bei Ihnen im Haus.

Knut Apotheke Michael Gäbe e.K. · Borsbergstraße 24 · 01309 Dresden
Michael Gäbe, Apotheker und Inhaber der Knut Apotheke

Michael Gäbe

Apotheker und Inhaber der Knut Apotheke

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knut-apotheke-dresden@meine-apotheke.kim.telematik