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Ratgeber · Heim­versorgung

Medikamente nachts und am Wochenende: was Pflegeheime und Angehörige wissen sollten

Fehlt außerhalb der Öffnungszeiten ein Medikament, helfen die Notdienst-Apotheke, der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 und im Notfall die 112. Hier lesen Sie, wer wofür zuständig ist und wie Sie vorsorgen.

Michael Gäbe, ApothekerVon Michael Gäbe, Apotheker · Veröffentlicht: · Lesezeit: 10 Min.

Die beleuchteten Schaufenster einer Apotheke mit rotem Apotheken-A in der Abenddämmerung, davor ein leerer Gehweg.

Fehlt nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag ein Medikament, ist die Notdienst-Apotheke zuständig; welche Apotheke Dienst hat, nennen die Notdienstsuche von aponet.de und die Hotline 0800 00 22 8 33. Braucht jemand einen Arzt, hilft außerhalb der Praxiszeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, bei Lebensgefahr der Notruf 112. Am wichtigsten ist aber, was vorher geschieht: Wer Reichweiten vor Wochenenden und Feiertagen prüft und Bedarfsmedikation ärztlich anordnen lässt, braucht den Notdienst selten.

Kurz vor Mitternacht greift die Nachtwache zum Inhalationsspray eines Bewohners und merkt, dass es leer ist. Die Ersatzpackung, die im Schrank liegen sollte, ist nicht da. Die Praxis hat geschlossen, die Apotheke des Heims ebenfalls. Im Schrank daneben steht dasselbe Spray, mit dem Namen eines anderen Bewohners. Was jetzt richtig ist, sollte jeder im Nachtdienst vorher wissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachts, am Wochenende und an Feiertagen versorgt die Notdienst-Apotheke. Welche das ist, nennen aponet.de und die Hotline 0800 00 22 8 33.
  • Auch im Notdienst braucht ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ein Rezept. Ohne Rezept nur, wenn ein Arzt die Apotheke vorher verständigt hat.
  • 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst, 112 der Notruf bei Lebensgefahr.
  • Arzneimittel gehören zu dem Menschen, für den sie verordnet sind. Sie werden nicht für andere verwendet.
  • Einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln halten nur Hospize und Palliativteams, nicht Pflegeheime.
  • Die meisten nächtlichen Engpässe lassen sich vermeiden, wenn Reichweiten vor Wochenenden und Feiertagen geprüft werden.

Wer hilft nachts und am Wochenende?

Für Arzneimittel ist die Notdienst-Apotheke zuständig, für ärztliche Hilfe der Bereitschaftsdienst 116117 und bei Lebensgefahr der Rettungsdienst über 112.

Die Apotheke gibt Arzneimittel ab und berät dazu. Sie kann keine Diagnose stellen und keine Verordnung ändern. Fehlt ein Rezept oder muss entschieden werden, ob ein Medikament weggelassen, ersetzt oder neu angesetzt wird, braucht es einen Arzt. Außerhalb der Sprechzeiten ist das der ärztliche Bereitschaftsdienst.

Merksatz für die Nacht: Lebensgefahr? Dann 112. Arzt nötig, aber keine Lebensgefahr? Dann 116117. Arzneimittel fehlt und das Rezept liegt vor? Dann Notdienst-Apotheke.

Wie finde ich die Notdienst-Apotheke?

Über die Notdienstsuche von aponet.de oder telefonisch: aus dem Festnetz unter 0800 00 22 8 33, vom Handy unter der kostenpflichtigen Kurzwahl 22 8 33 (Pharmazeutische Zeitung). Die Angaben der Notdienstsuche von aponet.de stammen von den Apothekerkammern.

Apotheken müssen grundsätzlich dienstbereit sein. Die zuständige Behörde befreit nach der Apothekenbetriebsordnung jeweils einen Teil der Apotheken; daraus entsteht der Notdienstplan. An jeder Apotheke hängt ein Hinweis auf die nächste dienstbereite Apotheke. Ist die Tür zu, klingeln Sie an der Notdienstklingel.

Planen Sie einen Anruf vorher ein, wenn Sie ein seltenes Arzneimittel brauchen. Auch eine Notdienst-Apotheke hat nicht jedes Präparat vorrätig. Ein kurzes Telefonat klärt, ob es da ist oder ob es einen Ersatz gibt, den der Arzt verordnen kann.

Für Dresden zeigt unsere Seite Notdienst Apotheke Dresden die diensthabenden Apotheken für heute und morgen.

Bekomme ich im Notdienst ein Medikament ohne Rezept?

Rezeptfreie Arzneimittel ja, verschreibungspflichtige nur mit Rezept. Für sie gilt im Notdienst dieselbe Regel wie tagsüber.

Eine Ausnahme kennt die Arzneimittelverschreibungsverordnung: In einem dringenden Fall darf die Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel abgeben, wenn der Arzt sie vorher selbst verständigt hat, etwa per Telefon, und das Rezept unverzüglich nachreicht. Die Apotheke muss sich dabei vergewissern, dass wirklich ein Arzt anruft. Der Anruf einer Pflegekraft oder eines Angehörigen reicht nicht.

Für Betäubungsmittel, also zum Beispiel starke Schmerzmittel, genügt auch ein Anruf des Arztes nicht. Für den Notfall sieht die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung einen eigenen Weg vor, den der Arzt mit einem schriftlichen Rezept geht.

Ein E-Rezept, das schon ausgestellt ist, lösen Sie in der Notdienst-Apotheke ein wie tagsüber: mit Gesundheitskarte, App oder Ausdruck. Wie die Wege funktionieren, erklärt der Ratgeber E-Rezept einlösen: alle Wege erklärt.

Wann 116117, wann 112?

Die 116117 wählen Sie bei Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Die 112 wählen Sie bei Lebensgefahr.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Er nennt die nächste Bereitschaftspraxis oder schickt, wenn nötig, einen Arzt nach Hause oder ins Heim. Auch die App 116117 hilft dabei. Der Arzt im Bereitschaftsdienst kann ein Rezept ausstellen, das Sie dann in der Notdienst-Apotheke einlösen.

Lebensgefahr besteht zum Beispiel bei Atemnot, Brustschmerzen, Bewusstlosigkeit, starken Blutungen oder Zeichen eines Schlaganfalls. Dann zählt jede Minute, und der Rettungsdienst über 112 hat Vorrang vor allen anderen Wegen.

Hat jemand versehentlich falsche oder zu viele Tabletten genommen und ist ansprechbar, berät das Giftinformationszentrum Erfurt, das für Sachsen zuständig ist, rund um die Uhr unter (0361) 730 730. Legen Sie dafür die Packung oder den Blister bereit.

Was gilt im Pflegeheim?

Im Pflegeheim gelten dieselben Wege, nur besser vorbereitet. Wer nachts Dienst hat, sollte drei Dinge sofort finden: den Notdienstplan, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und die ärztlichen Anordnungen für Bedarfsmedikation.

Notdienstplan. Nach den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Heimversorgung gibt die versorgende Apotheke dem Heim den Notdienstplan, und Heim und Apotheke benennen feste Ansprechpartner. Nachts und an Feiertagen versorgt die Apotheke, die laut Plan Dienst hat. Ob die versorgende Apotheke darüber hinaus erreichbar ist, regelt der Heimversorgungsvertrag.

Bedarfsmedikation. Ein Schmerzmittel, ein Mittel gegen Übelkeit oder Unruhe bei Bedarf gibt die Pflege nur nach ärztlicher Anordnung. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft empfiehlt, dafür klar festzuhalten: wofür das Mittel gegeben wird und woran die Pflege das erkennt, die Einzeldosis, den Mindestabstand zwischen zwei Gaben, die Höchstmenge am Tag und wie lange die Anordnung gilt. Ist das bei der Visite geklärt, muss nachts niemand raten. Fehlt eine solche Anordnung, ist der Bereitschaftsdienst der richtige Weg.

Dokumentation. Was nachts geschehen ist, gehört am nächsten Morgen zur Übergabe: welches Medikament fehlte, wer verständigt wurde, was der Arzt entschieden hat. So erfährt auch die versorgende Apotheke davon und kann die Reichweite neu rechnen.

Warum werden keine Arzneimittel anderer Bewohner verwendet?

Weil jedes Arzneimittel im Heim für einen bestimmten Bewohner verordnet, beliefert und mit seinem Namen gekennzeichnet ist. Für einen anderen Bewohner fehlt die Verordnung.

Dasselbe Spray kann in einer anderen Stärke verordnet sein. Die Packung des Nachbarn fehlt am nächsten Tag beim Nachbarn. Und die Dokumentation stimmt bei beiden nicht mehr, bei dem einen fehlt eine Gabe, bei dem anderen stammt sie aus fremdem Bestand. Die Bundesapothekerkammer sieht deshalb vor, dass die Arzneimittel jedes Bewohners mit seinem Namen gekennzeichnet sind und die Apotheke die Aufbewahrung regelmäßig prüft.

Zurück zur Szene vom Anfang: Richtig ist der Anruf beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Arzt entscheidet, ob das Spray bis zum Morgen warten kann oder ob ein Rezept nötig ist, das die Pflege in der Notdienst-Apotheke einlöst. Bei Atemnot gilt die 112.

Was gilt für starke Schmerzmittel?

Starke Schmerzmittel wie Opioide sind meist Betäubungsmittel. Sie werden derzeit noch auf einem Papierrezept verordnet, und dieses Rezept gilt nur 7 Tage ab Ausstellung (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung). Deshalb werden sie bedarfsnah angefordert, und gerade vor Wochenenden und Feiertagen lohnt sich der Blick auf den Vorrat.

Einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln dürfen nur Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung halten, mit beauftragten Ärzten, lückenlosem Nachweis und einer Vereinbarung mit einer Apotheke (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung). Pflegeheime gehören nicht dazu.

Braucht ein Bewohner ein Betäubungsmittel nicht mehr, wird es nicht einfach weitergegeben. Ein anderer Bewohner desselben Heims bekommt es nur, wenn der Arzt es für ihn neu verschreibt (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung).

Wird ein Bewohner palliativ versorgt, lohnt es sich, mit dem Arzt früh zu besprechen, was in einer Krise gebraucht werden könnte, und die Verordnung rechtzeitig auszustellen.

Was können Angehörige zu Hause vorbereiten?

Zu Hause liegt die Vorsorge beim Patienten und bei denen, die ihm helfen. Ein Pflegedienst kann dabei unterstützen, die Entscheidung über Arzt und Apotheke trifft aber der Patient.

Bewährt hat sich ein Blatt neben dem Medikationsplan, das alle im Haushalt finden:

  • die Telefonnummern 116117 und 112 sowie des Giftnotrufs,
  • die Hotline der Notdienst-Apotheken, 0800 00 22 8 33,
  • der aktuelle Medikationsplan, damit der Arzt im Bereitschaftsdienst sieht, was eingenommen wird,
  • für jedes Dauermedikament das Datum, an dem der Vorrat endet,
  • die Gesundheitskarte an einem festen Platz, denn mit ihr lösen Sie ein E-Rezept auch nachts ein.

Wie Sie ausrechnen, wann der Vorrat endet, erklärt der Ratgeber Folgerezepte rechtzeitig anfordern.

Auch zu Hause gilt: Tabletten eines Familienmitglieds sind kein Ersatz. Gleich aussehende Packungen können eine andere Stärke haben, und ein Mittel, das dem einen hilft, kann beim anderen mit seiner übrigen Medikation zusammenwirken.

Wie sorgen Sie vor Wochenenden und Feiertagen vor?

Indem Sie die Reichweite jedes Dauermedikaments prüfen, solange die Praxen noch geöffnet sind. Reicht ein Vorrat nicht über die geschlossenen Tage hinaus, plus einen Puffer, wird das Folgerezept jetzt angefordert und nicht erst, wenn die letzte Tablette genommen ist.

Besonders aufmerksam sollten Sie bei langen Wochenenden und Feiertagsfolgen sein. In Sachsen sind zum Beispiel auch das Reformationsfest am 31. Oktober und der Buß- und Bettag gesetzliche Feiertage (Sächsisches Sonn- und Feiertagsgesetz), und rund um Weihnachten und den Jahreswechsel haben viele Praxen zusätzlich Urlaub.

Bei diesen Arzneimitteln lohnt der zweite Blick:

  • Inhalationssprays und Insulin, weil der Verbrauch schwer abzuschätzen ist und ein angebrochener Pen nur begrenzt haltbar ist,
  • Bedarfsmedikation, weil sie keinen festen Tagesverbrauch hat,
  • Betäubungsmittel, weil das Rezept nur kurz gilt und deshalb genau getaktet sein muss,
  • neu angesetzte Arzneimittel, etwa nach einer Visite oder einer Entlassung aus dem Krankenhaus, weil sie noch in keiner Reichweitenrechnung stehen.

Ein E-Rezept gilt zulasten der Krankenkasse 28 Tage, so die gematik. Ein Rezept, das vor dem Wochenende ausgestellt wird, verfällt also nicht über die Feiertage. Ausnahmen sind Entlassrezepte aus dem Krankenhaus und Betäubungsmittelrezepte, die deutlich kürzer gelten.

Im Pflegeheim hilft eine feste Prüfung vor jedem langen Wochenende: Welche Bewohner haben einen knappen Vorrat, welche Anordnungen für Bedarfsmedikation fehlen, wer ist gerade aus dem Krankenhaus zurück? Was dabei auffällt, geht an die Praxis und an die Apotheke, solange beide erreichbar sind.

Fazit: Was ist der nächste Schritt?

Nachts und am Wochenende helfen die Notdienst-Apotheke, der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 und bei Lebensgefahr die 112. Arzneimittel anderer Bewohner oder Familienmitglieder sind kein Ausweg. Den größten Unterschied macht die Vorbereitung: Reichweiten prüfen, solange die Praxen geöffnet sind, und Bedarfsmedikation klar anordnen lassen.

Legen Sie deshalb heute das Blatt mit den wichtigen Nummern neben den Medikationsplan, im Heim in den Nachtdienstordner. Wenn Sie als Pflegeheim in Dresden wissen möchten, wie die Versorgung durch die Knut Apotheke abläuft, erreichen Sie uns unter 0351 3120610 oder per E-Mail an heimversorgung@knut-apotheke-dresden.de. Patienten und Angehörige beraten wir gern in der Apotheke in der Borsbergstraße 24.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Ändern Sie keine Medikation eigenmächtig.

Quellen

Häufige Fragen

Wo bekomme ich nachts ein Medikament?

In der Notdienst-Apotheke. Welche Apotheke in Ihrer Nähe Dienst hat, zeigt die Notdienstsuche von aponet.de. Telefonisch erfahren Sie es unter 0800 00 22 8 33 aus dem Festnetz oder unter der kostenpflichtigen Kurzwahl 22 8 33 vom Handy. Ist die Tür geschlossen, klingeln Sie an der Notdienstklingel. Für Dresden steht die Liste auch auf unserer Seite Notdienst Apotheke Dresden.

Gibt die Notdienst-Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept heraus?

Nur in einem Fall: Ein Arzt hat die Apotheke vorher selbst verständigt, etwa telefonisch, und reicht das Rezept unverzüglich nach. Ein Anruf der Pflegekraft oder eines Angehörigen genügt dafür nicht. Für Betäubungsmittel gelten noch engere Regeln.

116117 oder 112: welche Nummer wähle ich wann?

Die 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst. Sie hilft außerhalb der Praxiszeiten bei Beschwerden, die nicht lebensbedrohlich sind, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Bei Lebensgefahr, etwa bei Atemnot, Bewusstlosigkeit oder Verdacht auf Schlaganfall, wählen Sie sofort den Notruf 112.

Darf das Pflegeheim ein Medikament eines anderen Bewohners verwenden, wenn eines fehlt?

Nein. Jedes Arzneimittel im Heim ist für einen bestimmten Bewohner verordnet und mit seinem Namen gekennzeichnet. Fehlt ein Medikament, klärt die Pflege mit dem Arzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, was zu tun ist, und holt es aus der Notdienst-Apotheke. Auch ein starkes Schmerzmittel, das ein Bewohner nicht mehr braucht, bekommt ein anderer nur, wenn der Arzt es für ihn neu verschreibt.

Hat ein Pflegeheim einen Vorrat an Betäubungsmitteln für Notfälle?

Nein. Einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln dürfen nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nur Hospize und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung halten, unter strengen Auflagen. Im Pflegeheim hilft vorausschauende Planung: Der Arzt verordnet rechtzeitig, was absehbar gebraucht wird.

Wie lange vor einem Feiertag sollte ich den Vorrat prüfen?

So früh, dass die Praxis noch geöffnet ist und Zeit für das Rezept und die Beschaffung bleibt. Eine feste Zahl gibt es nicht. Rechnen Sie aus, wie lange der Vorrat reicht, und vergleichen Sie das mit der Zeit, in der die Praxis geschlossen ist, plus einem Puffer.

Was tue ich, wenn jemand versehentlich falsche Tabletten genommen hat?

Bei Bewusstseinsstörung, Atemnot oder Krampfanfall wählen Sie sofort 112. Sonst hilft das Giftinformationszentrum Erfurt, das für Sachsen zuständig ist, rund um die Uhr unter (0361) 730 730. Halten Sie die Packung oder den Blister bereit, damit Sie sagen können, was eingenommen wurde.

Kann der Pflegedienst nachts ein Medikament für mich besorgen?

Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Pflegedienst vereinbart haben. Für die Notdienst-Apotheke gilt dasselbe wie für Sie: Ein verschreibungspflichtiges Medikament gibt sie nur mit Rezept ab, außer ein Arzt hat sie vorher verständigt.

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